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  #21  
Alt 19.04.2009, 23:26
Rudy-w Rudy-w ist offline
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Beiträge: 618
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Zitat:
Zitat von Bordeaux Beitrag anzeigen
Hallo Sir Henry!

Leider war Deine Positonsangabe nicht ganz genau...eine Stelle oder zwei hinter dem Komma hätten nicht geschadet...
Also, auf meiner C map Ecs ist fast genau auf Deiner Positionsangabe ein Anker in einem Kreis zu sehen, Erläuterung unten auf der Karte: Anchorage Area, Anchor Berth W- T2.

Gruß

Bordeaux
Anker in einem Kreis bedeutet "Liegeplatz" (Am Steg oder Kaimauer) Englische Seekartenbezeichnung: "berth for small craft".
Da wo ein Anker ohne Kreis eingezeichnet ist, kannst Du ohne Ende ankern.
__________________
Beste Grüße Rudy

Geändert von Rudy-w (19.04.2009 um 23:34 Uhr)
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  #22  
Alt 20.04.2009, 08:33
Sir_Henry Sir_Henry ist offline
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Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Kornwestheim
Beiträge: 20
Standard Ankern

Schön dass hier alle vorher alles erkunden.
Da habe ich wohl doch etwas falsch gemacht.
Ich bin bei Sauwetter eingelaufen habe mich beim Einlaufen um den Schiffsverkehr gekümmert an der Stelle geankert an dem mein Hafenführer dies ausweißt. Es gibt vom Ankerplatz aus keinerlei hinweise das es Verboten ist auch gibt es keine Bojen! An der Kathedrale gegenüber lagen ebenfalls zwei Yachten, auch hier ist das Ankern seit einem Jahr verboten. Diese wurden nicht verfolgt weil Sie nicht erreichbar wahren. Wir sind mit dem Beiboot zum Frühstücken an Land. Als wir wieder kamen standen die Hafenpolizisten am Beiboot. Wahrscheinlich eben Pech. Wir haben uns ab diesem Moment sehr entgegenkommend verhalten und haben allen Anweisungen folge geleistet. Der Hafenpolizist fühlte sich da jedoch bereits missachtet da er am Morgen mit dem Polizeiauto an der Straße stand und uns angeblich zugewunken hat. Wir haben dies jedoch leider nicht bemerkt.
Für mich war es ein Schock von so hohen Strafen war mir bisher nichts bekannt ich hoffe das dies ein Hinweiß an alle Segler ist.

Hier noch ein paar Bilder die wir am Tag des Auslaufens gemacht haben.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Sicht vom Ankerplatz auf Ufer 01.jpg (61,9 KB, 171x aufgerufen)
Dateityp: jpg Aussenmole-von Innen-Zoom-02.jpg (52,4 KB, 156x aufgerufen)
Dateityp: jpg Aussenmole-von Innen-Zoom.jpg (54,6 KB, 139x aufgerufen)
Dateityp: jpg Innenmole-IBIZA-Hafen.jpg (64,9 KB, 150x aufgerufen)
__________________
Sir Henry
www.ocean-sailing.de

Geändert von Sir_Henry (20.04.2009 um 08:37 Uhr)
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  #23  
Alt 20.04.2009, 09:21
Nelson Nelson ist offline
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Ich finde zum Mindesten die Höhe der Strafe inakzeptabel! Parkverbot misachtet, eine Geldbuse, 40 € und freundlich darauf hinweisen was falsch war, wäre noch gegangen.

MAN WILL ABER ABZOCKEN!!

Erst wenn die Segler massiv wegbleiben, merkt man, daß was verkehrt lief.

Mir waren die Balearen zu unfreundlich. Ich war mehrere Jahre dort, bin dann aber weg. Man kann nicht alles, was bisher erlaubt war, einfach verbieten. Ankern war erlaubt und trug zur Entwicklung der Infrastruktur (Restaurants in Buchten, Kaufläden) bei.
__________________
Und allzeit eine Handbreit Wasser unter dem Kiel
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  #24  
Alt 20.04.2009, 09:23
moganero moganero ist offline
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Beiträge: 728
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Zitat:
Zitat von Sir_Henry Beitrag anzeigen
Da habe ich wohl doch etwas falsch gemacht.
Ich bin bei Sauwetter eingelaufen habe mich beim Einlaufen um den Schiffsverkehr gekümmert an der Stelle geankert an dem mein Hafenführer dies ausweißt.
ja, das hast Du sicherlich, und nicht nur am Tage des Ankerns dort- falsch ist auch einiges an Deinem Eingangstext. Das weisst Du vermutlich.

Aber noch einmal:
das Ankern im Hafengebiet (Zuständigkeit der Autoridad Portuaria, nicht der Ordnungsbehörden des Staates, z.B. der Guardia Civil) ist dort verboten. Darauf weist, neben vielen anderen amtlichen Informationen, bereits ein nicht übersehbarer Text an der Einfahrt hin
"Sauwetter" kann das nicht ausserkraftsetzen, ein nachgewiesener Notfall schon. Doch der lag offensichtlich nicht vor.

Aussagen in Revierführern, auch Angaben in C-maps, Navionics-Modulen etc. sind nicht amtlich und sind auch keineswegs zuverlässlich. Fehler in elektronischen Karten selbst neuesten Datums kann ich Dir viele nennen - und wie alt ein Führer, wie alt Module im Plotter sind, wüsste nur der Skipper selber, aber der leider auch selten einmal.

Da es sich offenbar um ein Charterschiff unter BRD-Flagge handelte (?) und da mir 6.000 Euro als Bussgeld zu hoch erscheinen, denke ich, Du solltest ernsthaft ein paar Fragen beantworten:

- wurden die 6.000 Euro nicht tatsächlich als Kaution hinterlegt, um eine [U]mögliche[U] Busse oder/und Strafe abzudecken? Dann folgt eine Untersuchung, dann folgt ein Urteil mit allen Möglichkeiten der Berufung, dann folgt die Einziehung der dekretierten Summe und die Rückzahlung eventueller Überschüsse. Alles sehr legal und korrekt, wenn auch spanisch langsam

- hatte die Yacht alle erforderlichen Dokumente vorzuweisen: Befreiung der Spezialsteuer (excensión de II.EE.), Despacho einer Capitania für die Balearen und Charterlizenz (autorisación de alquiler) der Regierung der Balearen? Sollte eines dieser Dokumente fehlen, dann müsste die Hafenbehörde natürlich eine Kaution fordern und die Yacht biz zur Hinterlegung dieser in bar oder par Bankaval an die Kette legen.

Du könntest, wenn es Dir ernsthaft um Klärung, nicht nur um Dampfablassen geht, den Text des Bescheids hier einmal einstellen oder mir auch per PN und dann mail zusenden.

Gruss
W.
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  #25  
Alt 20.04.2009, 09:38
hanjin hanjin ist offline
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@Moganero
Wenn es einen Danke-Button gäbe, hätte ich den jetzt gedrückt.
Das war doch mal eine sachliche Hilfestellung.
__________________
Any day above ground is a good day
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  #26  
Alt 20.04.2009, 09:54
tanu tanu ist offline
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Zitat:
Zitat von moganero Beitrag anzeigen
Da es sich offenbar um ein Charterschiff unter BRD-Flagge handelte (?) und da mir 6.000 Euro als Bussgeld zu hoch erscheinen, denke ich, Du solltest ernsthaft ein paar Fragen beantworten:

- wurden die 6.000 Euro nicht tatsächlich als Kaution hinterlegt, um eine [U]mögliche[U] Busse oder/und Strafe abzudecken? Dann folgt eine Untersuchung, dann folgt ein Urteil mit allen Möglichkeiten der Berufung, dann folgt die Einziehung der dekretierten Summe und die Rückzahlung eventueller Überschüsse.
Zo vürde di Gecixte ferctändlix, unt deshalb folge ix hanjin: Dank an moganero!

MfG tanu
__________________
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  #27  
Alt 20.04.2009, 10:02
Ralf-T Ralf-T ist offline
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Wenn es dort verboten ist zu ankern, ist eine Strafe für Missachtung in Ordnung. 6.000 Euro ist aber nicht mehr verhältnismäßig. Es hätten auch 40-100 € getan.

Ich denke, die Regierung der Belaeren sollte sich überlegen, ob sie Touristen abschrecken will - genau das geschieht hier meines Erachtens, darum denke ich, sollte sich die YACHT mit dem Thema auseinandersetzen und bei den entsprechenden Behörden nachfassen, warum derart drakonische Strafen verhängt werden.

Spanien ist schließlich kein Drittweltstaat sondern EU-Mitglied.
__________________
Es grüßt der Ralf
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  #28  
Alt 20.04.2009, 10:35
skipklaus skipklaus ist offline
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Die Kreuzerabteilung berichtete bereits 2007 von diesen Problemen in Ibiza-Stadt. Zuletzt am 05.01.2009:

Zitat:
Mittelmeer West
(5.1.2009) Von ernsthaften Problemen mit gravierenden Strafen beim Ankern vor dem Haupthafen von Ibiza-Stadt berichteten im Sommer 2007 die Eigner deutscher Yachten, jetzt protestiert auch die schwedische Kreuzer-Abteilung aus aktuellem Anlass gegen Willkürakte der spanischen Behörden... Das Schreiben an die zuständige Stelle mit der Bitte um Aufklärung des Falls und der rechtlichen Hintergründe blieb bis heute unbeantwortet.Es geht um den Fall von R. Karlsson, Mitglied des Svenska Kryssarklubben, der mit seiner Segelyacht am 24. Juni 2008 im Hafen von Ibiza-Stadt eintraf und vor der alten Außenmole neben einem spanischen Motorboot vor Anker ging. Dabei wurde er von einem Behördenfahrzeug aus aufgefordert umgehend ins Hafenbüro zu folgen. Weil er ankerte, wo es angeblich verboten sei, wurde er zur Zahlung von 6.000 Euro aufgefordert. Schließlich wurde die Summe auf die Hälfte reduziert.
Ganz ähnlich war es einem deutschen Segler im August 2007 ergangen. Er musste ebenfalls 3.000 Euro bezahlen, der Fall wurde an dieser Stelle (14.11.2007) dargestellt. Die Versuche seitens Svenska Kryssarklubben, durch Nachfrage bei der Hafenbehörde für die Balearen mehr Klarheit und Hintergründe über die Vorgehensweise zu erfahren, blieben bis heute ohne Resultat. Svenska Kryssarklubben erwägt nun Spanien wegen Verletzung von Artikel 6 der Menschenrechtskonvention anzuklagen.
Artikel 6 legt fest, dass jedem, dem eine kriminelles Vergehen zur Last gelegt wird, bestimmte Rechte zugebilligt werden müssen, die in diesem Fall keine Anwendung fanden. So lange der status quo in diesen Willkürfällen unverändert ist, rät der Svenska Kryssarklubben wie zuletzt schon die Kreuzer-Abteilung zu besonderer Vorsicht beim Ankern vor dem Haupthafen von Ibiza-Stadt.
Bei den heutigen Informationsmöglichkeiten und entsprechender Törnplanung wäre das zu vermeiden gewesen.
__________________
Fair winds and clear skies

http://mittelmeer-skipper-forum.de
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  #29  
Alt 20.04.2009, 11:14
HaZweiOh HaZweiOh ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2008
Beiträge: 98
Standard Ankeralternativen.....

Früher war Ibiza eine "Hippie-Hochburg" und zog ein in jungen Jahren an.... aber Heute verleiten die hohen Liegegebühren schnell zum Ankern!
Ich sollte für 35 Füsse in Ibiza Nueva 95.-€/Tag bezahlen, also habe ich umgedreht und in Cala Talamanaca (2sm entfernt) mit etwas Wellengang kostenlos geankert.
Am nächsten Tag habe ich mir den Club Nautico Real für 65.-€ am Aussensteg geleistet (hier brauch man mind. 2m Abstand vom Steg sonst ist das Heck schnell reparaturbedürftig...).
Übrings in meiner Navionicskarte Version 03/08 ist sogar ein Ankerverbothinweis drin...

Ich wünsche Sir Henry viel Erfolg und Verhandlungsgeschick
Gruß Harmut
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  #30  
Alt 20.04.2009, 11:32
Bordeaux Bordeaux ist offline
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Registriert seit: 21.03.2005
Beiträge: 481
Standard Abzocke

Hallo Sir Henry!

Also, ich habe mir den Fall nochmal auf der Karte ( 1: 10.000) angeguckt.

Im SW des Hafens liegt ein riesiges Ankergebiet, das im Norden durch die Isla del Oest begrenzt wird.
Im Westen liegt die Isla de las Ratas und im Süden die Malvines del Norte.
Und fast in der Einfahrt auf 38 Grad 53. 918 N und 1 Grad 26.759 E die Anchorberth WT 2.

Jetzt kommt es drauf an, wo Du genau geankert hast.
Du hast doch sicher die Ankerpostion nach dem GPS ins Logbuch eingetragen.
Mitsegler unterschreiben lassen. Das Logbuch ist ein Dokument.

Abzockerei- nein Danke!

Gruß

Bordeaux

PS Anfragen auf Hilfe beim Deutschen Konsulat haben nach m. E. wenig Aussicht auf Erfolg.
Ebenso evtl. Verhandlungen vor spanischen Gerichten. Dann schon eher ein spanisch sprechendes weibliches Crewmitglied.... sorry...
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