
Zitat von
ernsty
In der Bearbeitung der Mängel bei unserer neuen 45 Fuss Yacht verfährt die Werft wie viele der anderen Herstellerwerften. Obwohl man bezüglich der Gewährleistung in der Pflicht steht, versuchen die Werften die Verantwortung für die Beseitigung der Mängel an die Händler weiterzugeben oder wenn wie in unserem Falle der Händler zwischenzeitlich die Bootsmarke gewechselt hat, die Bearbeitung auf die lange Bank zu schieben. Ein Erfahrungsbericht, den wir seinerzeit auch bereits bei einem Neubootkauf bei einer großen deutschen Bootswerft erleben mussten.
Am 15. Juli starteten wir unseren Überführungstörn von Südfrankreich nach Kroatien. Crewwechsel in drei verschiedenen Häfen in Süditalien waren vorgesehen bis wir nach nicht immer entspannten 6 Wochen Kroatien erreichten. Denn teilweise war der Überführungstörn unterbrochen von diverser Korrespondenz mit der Dufour Werft und dem deutschen Hersteller des Teakdecks, an dem erhebliche Mängel festgestellt worden waren.
Eine Segelyacht ist mit Sicherheit eine komplexe Angelegenheit. Das Auftreten von Mängeln sowohl bei den mechanischen oder auch elektronischen Teilen als auch bei der Verarbeitung der unterschiedlichsten Materialien wie Kunststoff, Edelstahl und Holz ist daher keine Seltenheit. Doch was sich die betroffene Werft bei der Verarbeitung des Teakdecks leistete, grenzt an Schlamperei.
Unsere Begutachtung vor Ort in Südfrankreich ergab zuerst einmal undichte Sikaflex-Fugen auf dem ganzen Teakdeck. Zudem waren die Teakstäbe nicht gleichmäßig verarbeitet. Sie standen zum Teil an vielen Stellen hoch, so dass ein Laufen auf dem Teak mit nackten Füßen nicht nur unangenehm war, es barg die Gefahr, sich zu verletzen. Unter den aufgeschraubten Relingsstützen und den Holepunktschienen bildete das Holz unschöne Risse. Im Bugbereich erreichten die aufspringenden Sikaflex-Fugen eine Breite von nahezu einem ganzen Zentimeter. An einigen Stellen hatte sich bereits Feuchtigkeit unter den Teakstäben angesammelt, die mittel- bis langfristig zur Ablösung führen.
Wir haben sofort behelfsweise ein übliches Beweissicherungsverfahren vorgenommen und alle defekten Stellen sorgfältig fotografiert und dokumentiert. Die Mängelliste wurde direkt von Frankreich aus an die Werft und den Teakdeck-Hersteller geschickt. Zusätzlich erhielten diese aktuelle Fotos vom Vertragshändler. Letzterer sah sich allerdings außerstande, die erheblichen Mängel zu beseitigen. Es waren zum einen zu viele, zum anderen war er auch nicht in der Lage diese Spezialarbeiten auszuführen. Zudem wäre unser Reisezeitplan durcheinander geraten, bzw. hätten wir die Überführung abbrechen müssen.
Die betroffene Werft erklärte, man wolle sich die Mängel nach unserer Ankunft zuerst einmal vor Ort in Kroatien ansehen. Zudem hätte man jetzt drei Wochen Betriebsferien. Die Großschreinerei wurde beauftragt, das Schiff in Istrien angekommen direkt zu begutachten.
Am 9. September, zwei Monate nach unserem Übergabetermin kam der Chef des Holzverarbeiters zu uns an Bord. Er untersuchte das Teakdeck, indem er an einigen Stellen das Teakdeck sogar auffräste, einige Stäbe entfernte, den Untergrund bewertete, die Stellen komplett fotografierte. Er fertigte ein Gutachten an die Werft und bestätigte die von uns festgestellten Mängel.
Nach zweimaliger Anmahnung, uns doch eine Entscheidung hinsichtlich der Schadensbeseitigung bzw. der Gewährleistung zukommen zu lassen, erreichte uns einen Monat nach dem verfassten Gutachten eine E-Mail, in der die Werft die geschilderten Schäden bestätigte. Der Teakdeckhersteller hätte allerdings noch keine Terminvorschläge zur Beseitigung des Schadens gemacht. Man warte darauf.
Uns lag aber bereits ein Zeitplan des Teakdeckherstellers vor. Zudem waren wir bei seinen wiederholten Nachfragen per E-Mail auf Kopie gesetzt. Da konnte etwas nicht stimmen.
Wir haben die Werft nun mehrfach angeschrieben. Bislang erhielten wir keine Rückantwort. Jetzt drängt sich der Eindruck auf, dass, da zur Zeit die betroffene Werft und eine weitere Werft an einen Investor bzw. eine deutsche Großwerft verkauft werden sollen, dass hier ein Grund für die Verschleppung zu suchen ist. Doch meine Erfahrungen beim Neukauf bei einer deutschen Werft vor einigen Jahren waren die gleichen. Oder man hat zur Zeit so viele Garantiefälle zu bearbeiten, dass unserer einer unter unzähligen ist, der nicht die Priorität zu besitzen scheint.
Doch egal, aus welchem Grund auch immer die notwendigen Maßnahmen verschleppt bzw. nicht bearbeitet werden, im Umgang mit dem Kunden scheinen gerade die Großserienhersteller und die Händler nach dem Verkauf eines Bootes nahezu alle gleich zu verfahren. Wir werden vermutlich um weitere rechtliche Schritte nicht herum kommen.