Hallo, Leute.
Es gibt hier im Forum offenbar erhebliche Differenzen darüber, welche Papiere man für die Einreise mit einem in Deutschland registrierten (Charter-) Boot nach Frankreich benötigt. Der eine meinte dies, der andere das. Halbwahrheiten zu verbreiten bringt aber nichts. Ich habe mir deshalb mal die Mühe gemacht und bei den entsprechenden amtlichen Stellen (eine Antwort des BSH steht noch aus) nachgefragt. Es ist tatsächlich so, wie von mir an anderer Stelle behauptet: An einem Flaggenzertifikat kommt man bei der Einreise nach Frankreich über See nicht vorbei. Hier die offizielle Stellungnahme der französischen Botschaft zu meiner Anfrage:
Ref : 2007/.....(MCB)
Sehr geehrter Herr ...............
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne teilen wir Ihnen die für einen Chartertörn mit einem in Deutschland registrierten Segelboot nach Frankreich benötigten Papiere mit:
- Das Flaggenzertifikat, wenn das Boot unter 15m ist, oder das Schiffszertifikat wenn das Boot über 15m ist.
- Wenn Sie nicht Eigentümer des Boots sind, dann einen Mietvertrag oder eine Leihbescheinigung vom Eigentümer.
- Den Versicherungsschein.
- Personalausweise oder Reisepässe der Besatzung.
- Nicht erforderlich aber würden wir empfehlen: die Rechnung des Boots (falls das Boot in der Eu erworben wurde) oder die Einfuhranmeldung (falls das Boot in einem Drittland erworben wurde). Diese Dokumente beweisen, dass die Mehrwertsteuer für das Boot schon entrichtet wurde.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Marie-Cécile Blanc
Ambassade de France / Französische Botschaft
Service de l'Attaché Douanier / Zollabteilung
Pariser Platz 5
D- 10117 Berlin
Tel: +49 30 590 03 94 60
Fax: +49 30 590 03 94 63
Ich hoffe, ich konnte ein paar Unklarheiten beseitigen. Und ich hoffe, dass sich ein gewisser Gerd1000 bei mir entschuldigt, der mich offenbar mit irgendeinem Erpel aus der niederrheinischen Tiefebene zu verwechseln scheint, der von Zeit zu Zeit hier offenbar sein Unwesen zu treiben scheint.
Manitoba